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Allgemeiner Tarif für die Abgabe von Trinkwasser als Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Allgemeiner Tarif für die Abgabe von Trinkwasser als Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Allgemeiner Tarif für die Abgabe von Trinkwasser als Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Stand: Januar 2019
im Interesse des Gemeinwohls hat die Stadt beziehungsweise Gemeinde die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Pflicht zu ihrer Benutzung erlassen. Eine Befreiung zugunsten einer Eigenwasserversorgung wird nur in begrenzten Ausnahmefällen erteilt.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Stand: Januar 2019
Ihr Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung soll fachgerecht, schnell, kosten- günstig und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche eingerichtet werden. Wir geben Ihnen hierzu einige wichtige Informationen an die Hand.
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.
Die Entnahme von Wasser aus den Hydranten im Versorgungsnetz der KWW GmbH ist nur unter Benutzung eines von der KWW GmbH gemieteten Standrohrs mit geeichtem Wasserzähler zulässig.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
im Interesse des Gemeinwohls hat die Stadt beziehungsweise Gemeinde die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Pflicht zu ihrer Benutzung erlassen. Eine Befreiung zugunsten einer Eigenwasserversorgung wird nur in begrenzten Ausnahmefällen erteilt.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
im Interesse des Gemeinwohls hat die Stadt beziehungsweise Gemeinde die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Pflicht zu ihrer Benutzung erlassen. Eine Befreiung zugunsten einer Eigenwasserversorgung wird nur in begrenzten Ausnahmefällen erteilt.
KWW GmbH
Kommunales Wasserwerk
Wallstege 1
47495 Rheinberg
Telefon: 0 28 43/90 89 8-0
E-Mail: service@kww.nrw